Digitale Schaufensterwerbung, digitales Schaufenster, Schaufenster 2.0 oder einfach nur Schaufenster Monitor. Es gibt unterschiedliche Begrifflichkeiten für ein und das selbe Setup. Der Ausgangspunkt einer jeden digitalen Schaufenster-Lösung ist ein Digital Signage System, dass je nach Anforderung beliebig gestaltet sein kann. Häufig auf die Hardware reduziert, kann hinter der Umsetzung wesentlich mehr stecken, Stichwort Software. Für eine nachhaltige Lösung ist immer der Gesamtkontext zu prüfen.
Da die Gestaltung entsprechender Lösungen im Wesentlichen von rechtlichen als auch technischen Anforderungen abhängig ist, wird nachfolgend detailliert auf diese eingegangen. Zudem wird erläutert worauf im Content-Management zu achten ist und wie der dahinterstehende Business-Case gestaltet werden kann.
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INHALTSVERZEICHNIS
1. RECHTLICHES
Im Allgemeinen sind Werbeanlagen im öffentlichen Raum, worunter auch Werbelösungen im Schaufenster zählen, nur dann zulässig, wenn sie von der zuständigen Bauordnungsbehörde in Art und Umfang genehmigt worden sind. Baurechtlich relevant sind alle Werbelösungen, die baulich nicht nur vorübergehend mit dem Gebäude verbunden sind. Für etwaige Genehmigungen sind die Bauordnungen der jeweiligen Länder zu beachten. Grundlegend gilt, dass von einer entsprechenden Werbemaßnahme keine Gefährdung ausgehen darf. Zudem wird eine störende Häufung von Werbeanlagen als gesetzlich unzulässig angesehen. Sind an einem Ort bereits mehrere Werbeanlagen genehmigt, kann ggf. eine Grenze erreicht sein, bei der keine zusätzliche Anlage mehr errichtet werden darf.
Ausnahme der Genehmigungspflicht
In vielen Bundesländern sind in den Landesbauordnungen zahlreiche Ausnahmen definiert, worin für kleinere Werbeanlagen (Darstellungsfläche bis zu 1m²) keine Genehmigung erforderlich ist. An dieser Stelle gilt zu berücksichtigen, dass sich diese Regelung aber meist auf die „Gesamtdarstellungsfläche“ pro Gebäude und nicht exklusiv auf die jeweilige Werbeanlage bezieht. Die lokalen Vorgaben sollten daher im Zweifel immer geprüft werden.
Gestaltungssatzungen der Gemeinden
Je nach Gegebenheit müssen weitere Vorschriften des öffentlichen Rechts bzw. Satzung der jeweiligen Stadt eingehalten werden. In vielen Städten und Gemeinden gibt es Satzungen, die den Rahmen für eine mögliche Werbelösung klar vorgeben. Das klassische Beispiel hier ist die sog. „Altstadtsatzung“.
Konsequenzen bei Missachtung
Bei Missachtung der entsprechenden Vorschriften kann die zuständige Behörde den Abbau der Werbeanlage verlangen und darüber hinaus ein Bußgeld verhängen. Sofern durch die ablenkende Wirkung der Werbeanlage Dritte zu Schaden kommen, bspw. indem hierdurch ein Unfall herbeiführt wird, so können darüber hinaus Regressansprüche gegenüber dem Betreiber entstehen.
2. TECHNISCHES
Abgesehen von den rechtlichen Hürden, sind für eine eine optimale Darstellung auch technische Anforderungen zu berücksichtigen. Oftmals eher vernachlässigt, spielen diese eine entscheidende Rolle bei einer gelungenen Umsetzung. Nachfolgend wird auf die wichtigsten Faktoren eingegangen.
Leuchtdichte
Bei direkter Sonneneinstrahlung sind Systemlösung mit mind. 1.500 cd/m² bzw. 2.500 nits (High-Brightness) und einem entsprechenden Kontrastverhältnis zu empfehlen. Werden Displays mit einer zu geringen Leuchtdichte gewählt, kann es vorkommen, dass Inhalte auf dem Monitor nur schlecht wahrgenommen werden können, da das Bild als viel zu dunkel empfunden wird und der nötige Kontrast fehlt. An diesem Punkt gilt es zusätzlich die Verspiegelung des Schaufensters und den Haze-Level des Displays zu berücksichtigen, da diese die Wahrnehmung ebenfalls negativ beeinflussen kann.
Größe der Displays
Neben der Leuchtstärke ist hierbei auch die Größe der Displays zu beachten. Grundsätzlich sind Displays, die für die Verwendung im Schaufenster geeignet sind, in Größen zwischen 32 und 98 Zoll verfügbar. Dahingehend, dass aber der Preis für die Displays mit zunehmender Größe überdurchschnittlich nach oben geht, sollte man sich vorab über den Einsatzzweck bzw. das Kosten-/ Nutzenverhältnis Gedanken machen.
Temperaturbereich
Um eine möglichst lange Lebensdauer der Displays zu gewährleisten, sollte abschließend der zulässige Temperaturbereich der Panele berücksichtigt und mit dem Einsatzort abstimmt werden. Professional Displays im Semi-Outdoorbereich zeichnen sich durch eine höhere Robustheit aus und verfügen meist über eine aktive Klimatisierung. Werden Displays eingesetzt, die für einen bestimmten Bereich nicht freigegeben bzw. ungeeignet sind, kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen.
Software
Neben den technischen Anforderungen im Bereich Hardware, sollte man sich auch bei der Software vorab Gedanken machen. Im Bereich Software gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, um Inhalte in der gewünschten Art und Weise in die Darstellung zu integrieren. Neben einfachen Lösungen für eine simple Ausspielung, sind hier auch komplexe Umsetzungen für eine interaktive Kommunikation möglich. Die Anforderungen der Software sollten dabei immer auf die Inhaltlichen Anforderungen Business-Case bzw. das Content-Management abgestimmt sein (siehe ff).
3. CONTENT-MANAGEMENT
Sind die rechtlichen und technischen Anforderungen geklärt, sollte man sich Gedanken bzgl. dem Content-Management machen. Das Ziel einer jeden Schaufensterwerbung besteht darin, die Aufmerksamkeit von Kunden einzufangen, um diese über wichtige Dinge, wie bspw. aktuelle Angebote zu informieren. An dieser Stelle ist es wichtig beide Zielrichtungen gleichermaßen zu berücksichtigten. Potentielle Kunden die nur mit Werbung bespielt werden, verlieren oftmals das Interesse länger vor dem Schaufenster zu verweilen, da die einseitige Darstellung von Werbung als monoton empfunden wird. Demgegenüber ist die wahllose Darstellung von Content ebenfalls kontraproduktiv, da bei betreffenden Inhalten meist die Handlungsintention fehlt.
Content-Management-System
Sämtliche Möglichkeiten Inhalte im Schaufenster darzustellen, stehen und fallen mit dem dahinterstehenden Content-Management-System. Zwar wird der Business-Case „Schaufenster“ meist auf die Hardware reduziert, der dahinterstehenden Software kommt aber meist eine größere Bedeutung zu. Zwar können viele Setups mit einer lokalen Lösung (System-on-Chip) realisiert werden, wenn bspw. aber zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedliche Inhalte dargestellt werden sollen, so kommt man um eine separate Software nicht herum. Gleiches gilt, wenn die Anforderung besteht, sämtliche Displays zentral zu verwalten.
Anforderungen Content
Guter Content sollte dem Betrachter einen Mehrwert bieten und ggf. sogar unterhaltsamen Charakter haben. Im Idealfall sollte der Content immer auf den Kontext (Ort, Zeit, Wetter, etc.) abgestimmt sein. Das Stichwort an dieser Stelle lautet „Responsiveness“, denn je besser es gelingt Inhalte auf die allgemeine Situation des Betrachters abzustimmen, desto höher ist letztendlich die Conversion. Weitere Informationen hinsichtlich Content finden Sie in unserem Digital Signage Content Guide.
4. BUSINESS-CASE
Hardware, Software, Content und Service sind alles Bausteine, die für eine erfolgreiche Schaufensterlösung relevant sind. Je nach Art der Umsetzung können hier größere Kosten bzw. Aufwände entstehen. Um das Ganze nachhaltig zu gestalten und nicht nur eine teure Insellösung zu realisieren, ist im Vorfeld zu prüfen, wie der jew. Business-Case gelagert werden soll. Soll über das jew. Display nur Eigenwerbung dargestellt werden oder können/ sollen Inhalte Dritter für zusätzliche Einnahmen integriert werden? Neben der Überprüfung des Kosten-Nutzen Situation ist die Fragestellung auch deshalb wichtig, da ebd. maßgeblichen Einfluss das Content-Management hat.
Window Shopping 2.0
Eine Möglichkeit das jew. Schaufenster smart zu nutzen besteht über den Ansatz des Window-Shopping. Über Window-Shopping können Kunden interaktiv in das Geschehen integriert werden, wobei das Schaufenster zu einer Verlängerung des Ladens bzw. des Webshops wird. Ein Beispiel hier ist die Nutzung von QR-Codes, wodurch Kunden direkt zu einer Bestellseite gelangen und entsprechende Produkte „on-the-go“ gekauft werden können. Der möglichen Umsetzungen sind dabei keine Grenzen gesetzt. Weitere Informationen zu diesem Thema sind auf der Website unseres Partners repalogic zu finden.
Digital out-of-Home
Digital out-of-Home (kurz DooH) steht für eine digitale Außenwerbung im öffentlichen oder halböffentlichen Raum auf entsprechenden Displays oder LED-Anzeigen. Hinter dem Vermarktungsansatz steht die Idee Inhalte Kunden bzw. Interessenten dort anzusprechen wo diese regelmäßig vorbeikommen. Der Vorteil hier für Standortbetreiber, über eine entsprechende Integration können je nach Standort des Schaufensters die Kosten der Hardware refinanziert bzw. sogar zusätzliche Einnahmen generiert werden. Art und Umfang der Vermarktung bzw. der Organisation sind dabei komplett offen. Weitere Informationen zum Thema Digitale Außenwerbung finden Sie auf unserer Plattform-Seite.
Fragen/ Feedback/ Beratung
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