Digital Signage Lösungen sind wie Häuser – bei der Umsetzung sind meist mehrere Gewerke involviert und wenn es einen Schadensfall gibt, ist es meist schwierig einen Verantwortlichen zu finden. In Analogie zum Hausbau kann man sich bei Digital Signage Projekten entscheiden, ob man einzelne Dinge in Eigenleistung übernimmt bzw. gewisse Dinge zukauft oder ob man komplett auf einen Generalunternehmer setzt. Auf jeden Fall sollte man beim Thema Eigenleistung die Haftung nicht unterschätzen, da die verschiedenen Gewerke nur insoweit haften, wie die jeweilige Leistung geht. Eine Digital Signage Lösung zu planen, bedarf der Beachtung vieler Aspekte. Unserer Erfahrung nach machen die grundsätzlichen Dinge 80% der haftungsrelevanten Themen aus. Nichtsdestotrotz gilt es die anderen 20% ebenfalls unter Kontrolle zu halten. Wie sieht es aus, wenn einige Faktoren gegen eine Digital Signage Lösung sprechen? Wenn einige Dinge nicht wie geplant ablaufen, wer ist dafür verantwortlich und wer wird im Härtefall zu Rechenschaft gezogen und muss ggf. mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen? Da uns genaue diese Fragen täglich begegnen und oftmals grundlegende Dinge vernachlässigt werden, möchten wir mit diesem Fachbeitrag für mehr Klarheit sorgen.
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DISCLAIMER
Dieser Fachbeitrag soll aufzeigen, wo mögliche Fallstricke im Bereich der Haftung lauern, um sich hier vorab schon Gedanken machen zu können. Wir möchten mit kritischen Fragen ein gewisses Verständnis näher bringen. Wir sind keine Juristen und können/ wollen mit diesem Beitrag auch keine Freistellung erteilen.
INHALTSVERZEICHNIS
1. GRUNDSÄTZLICHES
Bei Digital Signage Lösungen ist es wichtig, dass man ebd. bzgl. Haftung und Gewährleistung zu Ende denkt. Wenn man hier die grundsätzliche Anforderungen außer Acht lässt, so kann es schnell passieren, dass die zusätzlichen Kosten den eigentlichen Business Case unrentabel werden lassen. Um hierbei ein gesundes Maß zu finden, ist es wichtig, dass man alle relevanten Anforderungen vorab sammelt und diese in einer einfachen Kosten-Nutzenrechnung gegeneinander abwägt. Auch wenn eine hohe Absicherung zwar wichtig ist, so sollte immer die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Um Ihnen einen grundlegenden Überblick zu geben, finden Sie hier die Top-6 Fragen, die uns am häufigsten zum Thema Haftung im Bereich Digital Signage gestellt wurden und die interessanter Weise meist noch offen sind:
Haftungsfragen
- Wer ist für etwaige Schäden an Hard- bzw. Software verantwortlich?
- Wo endet die Verantwortung des Lieferanten und wo beginnt die eigene Haftung?
- Inwiefern ist eine Unterscheidung zwischen Gewährleistung und Garantie relevant?
- Wer haftet, wenn Lieferfristen nicht eingehalten werden können?
- Wer haftet bei falsch ausgespieltem Content?
- Welche Versicherungen werden benötigt?
2. KONZEPTION
Vor der Installation erfolgt in der Regel die Konzeption. Bei der Konzeption werden neben grundsätzlichen Zielen auch die wesentlichen Anforderungen an die entsprechende Digital Signage Lösung geklärt. Was man in diesem Zuge berücksichtigen soll, erfahren Sie hier.
Grundlagen
- Baurecht: Allgemeine als auch lokale Anforderungen der jew. Bauordnung
- Brandschutz: Allgemeine Auflagen, gesonderte Anforderungen an die Hardware, etc.
- Elektroinstallation: Zuverlässigkeit, Absicherung vor Überspannung, etc.
- Netzwerkarchitektur: Erreichbarkeit vs. Absicherung
Zwischenfazit: Für Haftung und Gewährleistung ausgehend von den grundsätzlichen Anforderungen ist, sofern mit externen Dienstleistern nichts anderes vereinbart wird, der Auftraggeber verantwortlich. Je nach Servicegrad des Digital Signage Integrators können bestimmte Punkte in der Konzeption mit aufgenommen sein. Dies gilt es im Zweifel vorab zu klären.
Organisation
- Standortwahl: Zulässigkeit, richtige Positionierung, etc.
- Falsche Konzeption des Systems: falsche Größe, Helligkeit Ausrichtung, etc.
- Beschaffung/ Logistik: Lieferverzug, Beschädigung, etc.
Zwischenfazit: Bei den organisatorische Dingen, ist grundsätzlich derjenige verantwortlich, der ebd. planerisch übernimmt. Wenn bspw. die Planung und Konzeption Inhouse durchgeführt wird und lediglich die jeweiligen Leistungen einkauft werden, so liegt die Haftung für die planerischen Dinge intern.
3. INSTALLATION
Während der Installation der Komponenten kann einiges schiefgehen. Beim Eintreten eines entsprechenden Fall ist relevant zu wissen, wer letztendlich bis wohin haftet und wer im Zweifel für den Schaden aufkommt. Was hier trivial klingt, kann je nach Projekt unterschiedlich gelagert sein und einem ggf. auf die Füße fallen.
Fallstricke
- Offener Mangel (Beschädigung) vs. verdeckter Mangel (fehlerhafte Komponente)
- Beschädigung lokaler Gegebenheiten: Beschädigung der Wand, Kabelleitungen etc.
- Unsaubere Installation: optische Mängel vs. funktionale Beeinträchtigung
- Compliance: Vollständigkeit der Dokumentation
Zwischenfazit: Im Rahmen der Installation ist die Haftungsfrage relativ einfach zu klären. Grundsätzlich ist derjenige für die oben genannten Punkte verantwortlich, der diese operativ übernimmt bzw. hierfür beauftragt wurde.
4. BETRIEB
Nach der Installation ist vor dem Betrieb, wobei der Übergang bzgl. der Haftung und Gewährleistung meist fließend ist. In diesem Unterkapitel möchten wir aufzeigen, welche Szenarien hier insbesondere aufkommen können.
Definition Schaden
Ein Schaden liegt immer dann vor, wenn eine geplante Anzeige nicht wie gewünscht dargestellt werden kann. In diesem Zuge kann Art und Umfang der Beeinträchtigung unterschiedlich geartet sein, angefangen bei einem einfachen Makel bis hin zum Komplettausfall des Systems.
Mögliche Szenarien
Szenario 1: Klassischer Ausfall: Monitor ist schwarz, zeigt kein Bild
Szenario 2: Schaden an Komponenten (Störung), Bild wird nicht einwandfrei ausgestrahlt
Szenario 3: Abnutzung der Komponenten (Makel)
Szenario 4: Falscher Inhalt, fehlerhafte Anzeige
Anforderungen
Für die Behebung des Schadens ist es neben einer lückenlosen Dokumentation, die klare Definition von Verantwortlichkeiten entscheidend. Denn, der jeweilige Anbieter kann nur dann in Regress genommen werden, wenn man a) über relevante Details Bescheid weiß und b) wenn man den Grund für den Fehler dem Lieferanten eindeutig zuordnen kann.
Stolperstein Gewährleistung
Im Rahmen der Haftung liegt einer der häufigsten Stolpersteine in der Divergenz zwischen der versprochenen Laufzeit der Komponenten, der gesetzlichen Gewährleistung und einer freiwilligen Garantieleistung. Während die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist und nur individualvertraglich ausgenommen werden kann, so ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Anbieters. Was auch hier relativ trivial klingt, ist häufig der Grund, warum Digital Signage Projekte nachträglich teurer werden.
Zwischenfazit: Für die Haftung und Gewährleistung im laufenden Betrieb, sind die Verträge mit den Lieferanten inkl. den entsprechenden AGB maßgebend. An dieser Stelle sind insb. die Passagen bzgl. Haftung und Gewährleistung genauer zu betrachten, da jeder Lieferant unterschiedliche Bedingungen festlegen kann. Zudem gilt, je mehr Lieferanten ins Spiel kommen, desto unübersichtlich ist die Situation. Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, dass bei allen kritischen Komponenten die Garantie bzw. Gewährleistung so lange andauert, wie der Business Case kalkuliert ist.
Wartung und Service
Regelmäßige Reinigung: visuelle Erscheinung, hygienische Anforderungen, etc.
Turnusmäßige Prüfung: technische Wartung vs. versicherungstechnische Kontrolle (DGUV3)
Zwischenfazit: Digital Signage ist mehr als nur die Bereitstellung von Hardware und der Betrieb der Software. Digital Signage Lösungen sind Anlagen, die gem. der gesetzlichen Bestimmung regelmäßig geprüft, gereinigt und gewartet werden müssen. Entsprechende Versäumnisse können sensible Konsequenzen nach sich ziehen. Sofern ebd. nicht über einen separaten Vertrag ausgelagert wird, so ist der Auftraggeber für die Durchführung verantwortlich.
Außerordentlich
Vandalismus: Prävention, Überwachung, Versicherung, etc.
Zugriff Externer (Hackerangriff): Monitoring, Updates, Pen-Testing, etc.
Naturkatastrophen: Blitzschlag, Überschwemmung, etc.
Zwischenfazit: In der Regel haftet kein Integrator oder Lieferant für ebd. Vorkommnisse. Meist werden diese sogar explizit in den AGBs ausgeschlossen. An dieser Stelle ist wichtig, dass man sich je nach Use-Case vorab entsprechende Gedanken macht. Denn, sofern an einem riskanten Ort keine Absicherung möglich ist, so ist ggf. von der kompletten Umsetzung abzuraten.
Fragen/ Feedback/ Beratung
Bei offenen Fragen und Feedback stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie sind an unseren Leistungen interessiert, dann lassen Sie uns doch gerne einen Termin vereinbaren.